- Rentenanleihe
- Rẹn|ten|an|lei|he, die (Wirtsch.):Anleihe, bei der der Schuldner bzw. die Schuldnerin nur zur Zinszahlung, nicht aber zur Tilgung verpflichtet ist.
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Renten|anleihe,Anleihe, bei der dem Gläubiger nur der Anspruch auf Verzinsung, nicht aber auf Rückzahlung des Kapitals verbrieft wird; besondere Form der ewigen Anleihe.* * *
Rẹn|ten|an|lei|he, die (Wirtsch.): Anleihe, bei der der Schuldner nur zur Zinszahlung, nicht aber zur Tilgung verpflichtet ist.
Universal-Lexikon. 2012.